Das Bayrische Staatsministerium der Justiz teilt mit ... Gz.47/99 vom 29.4.1999

Der damalige Justizminister Alfred Sauter:
„Inkassounternehmen sind keine Konkurrenz für die Justiz“

Anläßlich der Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen in Freising nahm Justizminister Alfred Sauter zum Verhältnis von Inkasso-Unternehmen und Justiz Stellung: „Inkasso-Unternehmen haben auf dem Gebiet der Beitreibung ausstehender Forderungen eine erhebliche Bedeutung erlangt und sich für die Wirtschaft als unentbehrlich erwiesen. Ihre Erfolgsquote im vorgerichtlichen Bereich lag 1998 bei 50 %, was eine erhebliche Entlastung für die Justiz bedeutet. Sobald die Inkassounternehmen außergerichtliche Einziehungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben, sind sie auf effektive Rechtspflegeorgane angewiesen: Ein vollstreckbares Urteil muß bei Gericht erstritten und bei dessen Vorliegen vom Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Demnach sind Inkasso-Unternehmen keine Konkurrenz für die Justiz: Ihre Tätigkeit endet, wo das Gewaltmonopol unserer Gerichte und unserer Vollstreckungsorgane beginnt.“

Angesichts der in letzter Zeit zunehmend vorgebrachten Klagen über mangelnde Zahlungsmoral als wirtschaftshemmender Faktor, wies Sauter auf die Beratungen der Europäischen Union über eine Richtlinie zum Zahlungsverzug und die letzte Justizministerkonferenz hin, die sich ebenfalls mit gesetzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Zahlungsmoral befasst habe. Sauter: „Der wichtigste Schritt zur Hebung der Zahlungsmoral ist aber sicherlich eine wirksame Vollstreckung. Die am 1. Januar 1999 in Kraft getretene 2. Zwangsvollstreckungsnovelle hat hierzu eine wesentliche Grundlage gelegt. Die Vollstreckungsverhandlungen, Pfändung und Abnahme der eidesstattlichen Versicherung wurden in der Hand des Gerichtsvollziehers vereinigt. Kurz gesagt: Künftig kann der Gerichtsvollzieher bei einem erfolglosen Pfändungsversuch gleich die eidesstattliche Versicherung abnehmen.